Dass nach Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung erfolgen kann, wenn die Ehepartner keine Möglichkeit mehr sehen, die Ehe fortzusetzen, ist allgemein bekannt. Viele wissen auch, dass bei schweren Verfehlungen eines Ehepartners bereits vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung möglich ist.
Nur wenigen ist aber bekannt, dass die Ehe auch kurzfristig aufgehoben werden kann.
Wenn ein Ehegatte bei Eheschließung den anderen gravierend getäuscht hat und nachgewiesen werden kann, dass die Ehe bei Kenntnis der Wahrheit nicht geschlossen worden wäre, wird die Ehe ohne Einhaltung einer Trennungsfrist aufgehoben. Dies hat das Amtsgericht Coburg erst kürzlich bestätigt.
Für die "Abwicklung" der Ehe (Aufhebungsfolgen) gelten zwar grundsätzlich die Regelungen der Scheidung, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen zum Schutz des/der Getäuschten.
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