Das mag sein, aber manchmal muss man ein wenig nachhelfen.
Kürzlich musste eine Mandantin nach einem stationären Krankenhausaufenthalt in der Geriartie (Altersheilkunde) weiter behandelt werden. Die Krankenzusatzversicherung lehnte die Erstattung der Chefarztkosten kurz und bündig ab: Private Kuraufenthalte sind nicht versichert. Dies war zwar richtig, es handelte sich bei der Behandlung aber nicht um eine Kur.
Nachdem der Versicherung ihre eigenen Versicherungsbedingungen und der Sachverhalt erklärt wurden, sah dies die Sachbearbeiterin auch ein. Nach ein paar Erläuterungen zur Höhe der Kosten, die erst auch nicht voll akzeptiert wurden, zahlte die Versicherung die komplettene Behandlungskosten von fast 6.000 € !
Hätten nicht die Verwandten auf einer Überprüfung der Ablehnung bestanden, die Mandantin hätte, wie viele andere auch, selbst gezahlt, um keinen Streit zu haben. Auch so hat sie keinen Streit, aber viel Geld gespart.
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