Arbeitgeber pleite - Licht aus!

Über 30.000 Firmen gingen 2010 in die Pleite.  Große Namen sind dabei, wie Karstadt-Quelle, Märklin; jetzt hat es auch Leuwico erwischt.  Für hundertausende Mitarbeiter und ihre Familien ging das Licht aus. Doch was bedeutet das für Sie, wenn es Sie als einfachen Mitarbeiter trifft?

Ihr Arbeitsverhältnis besteht während der Insolvenz fort. Der Insolvenzverwalter kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von i.d.R. drei Monaten kündigen, wobei auch hier genau zu prüfen sein wird, ob die auch in einer Insolvenz geltenden Kündigungsschutzregelungen (z.B. eine Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, erforderliche Genehmigungen) eingehalten wurden.

 

Solange Sie arbeiten, müssen Sie auch Lohn erhalten. Wenn Sie keinen Lohn erhalten, können Sie bis zu einer Zahlung Ihre Arbeitsleistung verweigern, also zuhause bleiben, ohne den Lohnanspruch zu verlieren.

 

Wurde Ihnen vor der Insolvenz längere Zeit kein Lohn bezahlt, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Eröffnungsbeschluss Antrag auf Insolvenzgeld stellen, sodass Ihnen zumindest für die drei zurückliegenden Monate der Nettolohn (nun Insolvenzgeld genannt) ausbezahlt werden muss. Die notwendigen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich (Arbeitsrecht).

 

Sinnvoll ist es auch Urlaub zu nehmen, da im Falle einer Betriebsstilllegung oder Kündigung die Gefahr besteht, dass offener Urlaub in Geld nicht mehr vollständig ausbezahlt werden kann.

 

Oftmals wird Ihnen in einer Insolvenz der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und/oder Übernahme in eine sogenannte Transfergesellschaft angeboten, bzw. ein Interessenausgleich oder Sozialplan erstellt, welcher oftmals unverständliche Regelungen für Ihr Arbeitsverhältnis enthält. Ohne genaue Prüfung und Klärung Ihrer Rechte sollten Sie nicht vorschnell geforderte Unterschriften leisten.

 

Die Insolvenz eines Unternehmens muss nicht zwingend das Ende eines Unternehmens bedeuten, wie zuletzt die Firma Louis Hofmann Druck aus Sonnefeld bewiesen hat. Allerdings sollten Sie als betroffener Mitarbeiter genau hinschauen, was läuft, damit nicht im Unternehmen das Licht anbleibt und bei Ihnen "als Opfer der Insolvenz" das Licht ausgeht.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.