Erst pleite, dann abgezockt!

Arbeitslosigkeit, Scheidung oder andere Katastrophen. Die Finanzen wachsen über den Kopf, das Schuldenkarussel wird schneller. Helfende Engel tauchen auf und versprechen Abhilfe. Vorsicht!! Oft sind es Abzocker, die von der Notlage profitieren wollen.  

Gerät man durch Arbeitslosigkeit, Ehescheidung oder andere private Situationen in eine Krise, steckt man schneller in der Schuldenfalle, als es einem lieb sein kann.  Wenn das Geld knapp ist oder zeitweise gar nicht mehr reicht, steht schnell der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Wer jetzt in seiner Verzweiflung auf fadenscheinige Angebote, zum Beispiel im Internet hereinfällt, hat großes Pech gehabt. Glaubt man nämlich solchen Angebote, scheint die Lösung der finanziellen Probleme verbüffend einfach:

 

Es gibt entweder einen neuen Kredit (selbstverständlich ohne Schufa-Auskunft) und wenn das nicht reicht, eine "professionelle Schuldenverwaltung", die sich um alles kümmert. So einfach ist das und alle Sorgen sind verflogen.

 

Was hier so gut klingt, ist in den meisten Fällen nur der erste Schritt in eine bösartige Falle. Fast alle arbeiten nach ähnlichen Mustern: "freundliche" Berater kommen ins Haus oder laden ins eigene Büro ein. Dort werden die Rechnungen, Mahnungen und andere Unterlagen gesichtet, sortiert und die Schulden addiert. Dass diese "Leistung" bereits mehrere Hundert Euro kostet, wird erst gar nicht erwähnt.  Nachdem ein "Beratungsauftrag" unterschrieben ist, wird mit Gläubigern über Vergleiche verhandelt; auch das gegen "angemessene" Gebühren. Nach ein paar Tagen flattert dem überforderten Schuldner dann ein vermeintlich gutes Angebot ins Haus: Es enthält ein Ratenangebot "Marke Sorgenfrei". Weitere Erläuterungen dazu gibt es nur sehr dürftig, meistens jedoch gar nicht. Es ist eine Falle. Neben den eigentlichen Schulden sind die bisher aufgelaufenen "Gebühren" und zukünftige "Verwaltungskosten" für die Kontrolle der Ratenzahlungen addiert worden. An die Gläubiger wird ein Angebot ohne jede weitere Erläuterung verschickt, mit entsprechendem Erfolg. Dass der unaufmerksame Schuldner seinem vermeintlichen Retter mit seiner Unterschrift auch einen langfristigen teuren "Betreuungsvetrag" schenkt, sei nur am Rande erwähnt.

 

Was der gutgläubige Schuldner fast nie mitbekommt, ist das was unbemerkt hinter seinem Rücken abläuft.  Die sogenannten erfolgreichen Verhandlungen mit den Gläubigern stehen nämlich nur allzuoft auf sehr wackeligen Beinen.  Zwar zahlt er brav seine "neuen Raten", aber seine Schulden sind damit noch lange nicht bezahlt. Erst bedient sich sein "Berater".  Viele Gläubiger hingegen haben die Zwangsvollstreckung gegen den armen Schuldner gar nicht nicht aufgegeben, der Schuldner erfährt es nur nicht mehr. Was er nicht weiß:  Verhandlungen mit Gläubigern sind nur selten so einfach, wie dargestellt; denn für diese sind jahrelange Abzahlungen in kleinen Raten fast immer uninteressant. Von den Gläubigern eine Einstellung der Zwangsvollstreckung zu erbitten, gelingt daher selten. Der gutgläubige Schuldner hingegen hat am Ende nicht nur die ursprünglichen Schulden zu bezahlen, sondern hat auch noch einen Abzocker am Hals, der auf seinen Beratervertrag pocht und monatlich Geld sehen will.

 

Man muss trotz einer drückenden finanziellen Situation die Nerven behalten, um nicht auf diese Abzocker hereinzufallen. Es geht nämlich auch anders!

 

Gläubiger sehen sich eigentlich nur einer großen Gefahr ausgesetzt, wenn sie ihre Schulden eintreiben wollen: der Restschuldbefreiung.  Damit diese beantragt werden kann, muss der Schuldner einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt haben. Das muss er mit Hilfe einer hierfür zugelassenen Stelle tun! Die meisten windigen Berater haben zwar ein "kompetentes" Auftreten aber keine Zulassung.

 

Wir als Ihre Anwälte haben selbstverständlich eine solche Zulassung. Erst kürzlich hat ein Mandant wieder davon profitiert. 

 

Er hatte bereits über 1.000 € Gebühren an eine Schuldenverwaltung gezahlt und sollte nun noch weitere 8.000 € Kosten zahlen. Als dann plötzlich trotz monatlich vereinbarter und pünktlich bezahlter Raten von 500 € die Gerichtsvollzieherin vor der Tür stand, wurde er stutzig.

 

Wir konnten helfen! Jetzt zahlt unser Mandant im Rahmen der Beratungshilfe für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch 10 Euro. Insgesamt! Die Sortierung seiner Belege und die Organisation der laufenden Finanzen muss er selbst erledigen.  Das machte ihm jedoch nichts aus. Denn uns gelang es zusätzlich, auch die Probleme mit einem laufenden Unterhalt, der zu immer weiteren Schulden führte, zu regeln.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.