Wenn ein normales Konto gepfändet wird, geht erst einmal gar nichts mehr, keine Abhebung, keine Überweisung, alle Daueraufträge werden gelöscht und Lastschriften nicht mehr eingelöst. Das im Juli 2010 eingeführte P-Konto verhindert, dass Sie im Falle einer Pfändung "auf dem Trockenen sitzen".
Das P-Konto sollte den Schuldnerschutz revolutionieren und vereinfachen, aber kaum einer hat´s gemerkt. Dabei ist es ganz einfach:
Jedes private Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Dazu müssen Sie nur bei Ihrer Bank vorsprechen und die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto beantragen. Ausweis mitnehmen reicht! Innerhalb weniger Tage ist das Konto geändert. Allerdings sollten Sie vor Umwandlung des Kontos prüfen, wie hoch nach dem Wechsel die Kontoführungsgebühren Ihrer Bank sind. Vergleichen lohnt sich!
Sobald das P-Konto eingerichtet ist, gilt ein monatlicher Grundfreibetrag von 985,15 €, über den Sie trotz Pfändung frei verfügen können. Egal, woher das Geld kommt. Auch Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften sind bis zu diesem Monatsbetrag trotz Pfändung möglich. Übersteigen Ihre monatlichen Zahlungseingänge diesen Betrag nicht, müssen Sie erst einmal nichts weiter tun.
Sind Ihre monatlichen Einnahmen höher, kann Ihr Freibetrag heraufgesetzt werden, wenn Sie z.B. Unterhaltspflichten haben, Kindergeld, Renten oder andere Leistungen beziehen. Allerdings benötigen Sie dann eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank, die auch wir ausstellen können. Welche Unterlagen wir hierfür benötigen, hängt von Ihren Einnahmen ab. Einfach anrufen oder hier nachlesen!
Sollte auch der erhöhte allgemeine Freibetrag nicht ausreichen, kann er durch das Vollstreckungsgericht individuell festgelegt werden. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Die Einrichtung eines P-Kontos sollte aber nur der erste Schritt sein, um die Existenz zu sichern. Letztlich müssen bei hoher Verschuldung Ihre finanziellen Verhältnisse neu geordnet werden, mit oder ohne Insolvenz.
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