Wer kennt es nicht - BAB 71 Zella-Mehlis in Richtung Schweinfurt durch den Rennsteigtunnel - und "Blitz"! Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit 117 km/h erwischt. Bußgeldbescheid mit 120 € Geldbuße plus 23,50 € Kosten und 3 Punkte in Flensburg.
Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?
Obwohl der Betroffene auf dem Radarfoto klar erkennbar war, erfolgte keine vorschnelle Verurteilung wegen "Raserei". Denn es steht jedem Betroffenen frei, die Richtigkeit der Messung in Zweifel zu ziehen.
Ein Richter in Suhl hat nach einem entsprechenden Beweisantrag in der ersten Hauptverhandlung angeordnet, dass die Wartungsprotokolle zur Messeinrichtung vorgelegt werden müssen.
Nach dieser ersten Sitzung war er dann sehr konsequent.
Der Richter lies die Akte einfach liegen. Er ärgerte sich darüber, dass die Polizei schon in der Vergangenheit die Wartungsprotokolle nur sehr ungern oder gar nicht herausgab. Er erinnerte die Polizei nachfolgend auch nicht an die Vorlageverpflichtung und setzte auch keinen neuen Verhandlungstermin an.
Nachdem 6 Monate vergangen waren, wurde die Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen Verjährung beantragt. Der Richter ordnete per Beschluss die Einstellung des Verfahrens an und verpflichtete die Staatskasse zur Kostentragung.
Der Betroffene fährt nach eigener Auskunft trotzdem künftig langsamer durch den Tunnel - ist in jedem Fall sicherer...
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