Als die Wohnbau der Stadt Coburg in den 60er Jahren das Demonstrativbaugelände (Demo) erschloss, wollte sie wegweisend „Gutes“ tun, um allen Häusern einen für damalige Verhältnisse modernen Fernsehempfang zur Verfügung zu stellen.
Um das Vorhaben verwirklichen zu können, erfolgte eine Absicherung im Grundbuch und eine Abnahmeverpflichtung wurde vereinbart.
Viele der heutigen Besitzer der Immobilien waren seinerzeit nicht einmal geboren. Doch zwischen ihnen und der Wohnbau bahnt sich nun Ärger an.
Im Verlauf der letzten 50 Jahre hat sich nicht nur die Eigentümerstruktur geändert, vor allem die Technik hat sich grundlegend gewandelt. Man kann der Wohnbau dabei keinen Vorwurf machen. Wer hätte sich selbst vor fünfzehn Jahren die heutigen Möglichkeiten mit Internet und digitalen Diensten im Telefon- und TV-Bereich vorstellen können.
Denn das, was damals Nutzen bot, eine durch Grundbucheinträge gesicherte flächendeckende günstige TV-Versorgung, ist heute ein ärgerlicher Anachronismus. Seit die süc//dacor ein modernes Glasfaserkabel mit den Möglichkeiten einer multiplen Informationsversorgung anbietet, wird vielen Bewohnern die grundbuchbesicherte Beschränkung erstmals so richtig bewusst.
Sie wollen raus. Raus aus einer - wie manche denken - verfassungsrechtlich bedenklichen Abnahmeverpflichtung eines einseitigen Informationsangebotes. Eine Diskussion ist im Gange. Von möglichen juristischen Verfahren ist die Rede. Informationen prasseln von allen Seiten auf die Bewohner ein. Auch die Presse ist schon aufmerksam geworden (Coburger Tageblatt vom 25.8.2011).
Es scheint an der Zeit, die Lage zu analysieren und etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen. Ist das möglich? Wir denken schon.
Die maßgeblichen Vereinbarungen, eine juristische Einschätzung und einen Lösungsvorschlag finden Sie hier.
Kommentar schreiben