Sozialleistung + Kontopfändung = !?!

Beziehen Sie Sozialleistungen? Ist Ihr Konto gefändet? Falls Sie kein P-Konto haben, kommen Sie vielleicht bis 09. Januar nicht an Ihr Geld!


Bislang konnten Sie Sozialleistungen binnen 14 Tagen ohne Weiteres abheben, auch wenn das Konto überzogen war. Eine Pfändung hatte fast keine Konsquenzen. Damit ist zum Jahreswechsel Schluss!

Ohne P-Konto gibt´s im neuen Jahr kein Geld vom Konto.

Zum Jahreswechsel wurde der allgemeine Schutz von ALG II (Hartz-IV) oder Grundsicherung auf dem Konto aufgehoben. Im neuen Jahr unterliegen auch diese Zahlungseingänge der Pfändung. Ein Gläubiger kann darauf zugreifen und durch eine Pfändung das Konto erst einmal blockieren, wenn Sie nichts unternehmen. 

 

So ungünstig kann es laufen:

 

Die Leistungen gehen am 30.12. auf ein gepfändetes Konto ein. Am 31.12.(Samstag) können Sie diese nicht abheben. Ab Sonntag, 01.01.12 sind die Gelder wegen der Pfändung gesperrt, wenn die Bank der Meinung des Justizministeriums folgt, dass die 14 Tage für die Zahlung im Dezember nicht mehr gelten. Am Montag gibt es dann auch kein Geld. Der Weg am 02.01. zum Gericht (innerhalb der Geschäftszeit) zwecks Kontofreigabe bringt nichts, weil die Einrichtung eines P-Kontos vorgeht. Also, auf zur Bank (Ausweis nicht vergessen!). Wenn Sie dort noch am Montag jemand antreffen, der den Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto sofort aufnimmt und auch gleich weiter schickt, kann es in der Zentrale bis zu vier Bankarbeitstage dauern. Ob Ihre Filiale bis Geschäftsschluss am Freitag davon erfährt, dass Sie jetzt ein P-Konto haben, ist nicht sicher. Wenn nicht, klappt Geld abheben erst am Montag. Und bis dahin...

 

Deshalb:

Bei bestehender oder drohender Kontopfändung sollten Sie Ihr Konto so schnell als möglich in ein P-Konto umwandeln oder ein neues Konto gleich als P-Konto einrichten, wenn das alte überzogen ist.

 

(Weitere Infos zum P-Konto)

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