Wer zu hohe Unterhaltszahlungen für sein Kind anerkennt, kann später große Probleme bekommen. Das zeigt der Fall eines 35jährigen Mannes. Der Vater eines 11jährigen Sohnes war nur eingeschränkt arbeitsfähig und bekam dazu ergänzend Hartz IV. Auch halfen ihm seine Eltern, damit er über die Runden kam.
So konnte er auch jahrelang für den Unterhalt seines Sohnes aufkommen. Bis seine Eltern ihm nichts mehr zahlen konnten. Der Mann wollte den Unterhalt daraufhin reduzieren. Das Jugendamt allerdings lehnte ab und vollstreckte die Zahlungen. Und ist damit im Recht.
Entscheidender Fehler
Der Mann hatte einen entscheidenden Fehler begangen: er selbst hatte Jahre vorher gegenüber dem Jugendamt die Zahlung eines zu hohen Unterhalts anerkannt. Was er dabei nicht wusste: den Unterhalt nachträglich zu ändern ist nur möglich, wenn sich seine tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Das aber lag in diesem Fall nicht vor. Das Einkommen des Mannes war dasselbe wie Jahre vorher. Die jetzt fehlende Unterstützung seiner Eltern tat nichts zur Sache. Damit gab es keine Möglichkeit, den Unterhalt anzupassen. Ähnlich würde es sich auch im Fall anderer finanzieller Engpässe verhalten, wie bei Kosten für steigende Mieten oder die Reparatur eines Haushaltsgeräts.
Einzige Chance
Betroffene können nur darauf hoffen, dass sich die Verhältnisse entscheidend ändern. Dazu gehören zum Beispiel der Wegfall des Nebenjobs, eine weitere Unterhaltspflicht, die Erwerbsunfähigkeit oder im positiven Fall ein wesentlich besseres Einkommen. Dann wird der Unterhalt neu berechnet. Daher wird empfohlen, auf jeden Fall nur den tatsächlich geschuldeten Unterhalt anzuerkennen. Alternativ kann man in den entsprechenden Dokumenten auch festlegen, dass mehr anerkannt als geschuldet wird und man sich vorbehält, den Unterhalt später entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse zu ändern.
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