Einmal so einen richtigen Batzen Geld finden und behalten. Davon haben wohl viele schon geträumt. Bei einem Traum sollte es allerdings auch bleiben, sonst macht man sich strafbar - wegen Unterschlagung. Egal, ob es sich um Geld oder um andere Gegenstände handelt:
der Fund muss abgegeben werden, wenn er einen Wert von mehr als zehn Euro hat.
Im Fundbüro abgeben
In einem konkreten Fall hatte ein junger Coburger in einem Leihwagen 3000 Euro entdeckt, verpackt in einen Briefumschlag. Der Finder wollte das Geld beim Mietwagenservice abgeben, dem aber gehörte es auch nicht. Was tun? Die Rechtslage ist eindeutig: der Finder muss zum Fundbüro. Zwischen ihm und dem Verlierer des Geldes besteht nämlich ab dem Moment des Findens automatisch ein sogenanntes gesetzliches Schuldverhältnis. Und weil er den Eigentümer des Geldes nicht kennt, hat er den Fund zu melden. Beim Fundbüro oder auch bei der Polizei.
Ehrlichkeit macht sich bezahlt
Zum Trost: seine Ehrlichkeit wird sich für den jungen Mann trotzdem lohnen. Von den ersten 500 Euro stehen ihm 5% Finderlohn zu, von dem Betrag darüber noch einmal 3%. Das regelt das BGB. Im konkreten Fall wären das immerhin 100 Euro. Etwas weniger gibt es, wenn das Geld in den Räumen oder Fahrzeugen einer Behörde, oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden wurde – hier erhält er nur den halben Finderlohn. Und seine Aufwendungen bekommt der Finder auch ersetzt, zum Beispiel die notwendige Busfahrt zum Fundbüro.
Vielleicht geht für den jungen Mann aber auch ein Traum in Erfüllung: er kann sich das Geld nämlich dann wieder im Fundbüro abholen und endgültig behalten, wenn der Eigentümer sich ein halbes Jahr lang nicht meldet und der Finder auch anders nicht erfährt, wem die Geldscheine eigentlich gehören.
Kommentar schreiben