Ebay ist das russische Roulette von heute. Man weiß nie, ob man einen Treffer landet. Oft entpuppt sich der vermeintliche Volltreffer doch als Fehlschuss, erfüllt der ersteigerte Gegenstand nicht die Erwartungen. Wer dann am Ende Recht bekommt, ist manchmal gar nicht so einfach zu entscheiden.
Plagiat statt Edelhandy
Vertu ist so etwas wie der Porsche unter den Handys. Edel, schick und so teuer wie ein Auto. Da darf sich glücklich schätzen, wer ein Vertu für knapp 800 Euro bei Ebay ersteigert. Dachte sich auch ein Liebhaber solcher Handys. Groß war der Frust, als statt des Mobilfunkporsches nur ein billiges Plagiat geliefert wurde. Jetzt will er über 23.000 Euro Schadensersatz – so viel mehr wäre ein echtes Vertu nämlich Wert gewesen.
Das kann der Bundesgerichtshof nachvollziehen. Die entscheidende Frage dabei ist, so der BGH in einem aktuellen Urteil vom 28. März: Klang das Angebot des Verkäufers mit einem Startpreis von nur 1 Euro nach einem Originalgerät der Marke Vertu oder eben nicht?
Chancen auf 23.000 Euro
Der Startpreis einer Internet-Auktion in Höhe von 1 Euro ist nicht entscheidend, so der BGH. Daraus allein könne man nicht ableiten, dass es sich um ein billiges Plagiat handele. So sei es bei Ebay durchaus möglich auch mit einem Startpreis von 1 Euro sehr hohe und damit wertmäßig angemessene Endpreise zu erzielen. Der BGH entschied damit anders als die Vorinstanzen, die die Klage noch abgewiesen hatten und verwies den Rechtstreit zurück an das zuvor zuständige Oberlandesgericht.
Jetzt hat der Käufer wieder Chancen auf Schadensersatz, wenn er das Gericht überzeugen kann, dass eine „Durchschnittskäufer“ beim konkreten Ebay-Angebot davon ausgehen konnte, dass ein echtes Vertu-Handy angeboten wird und daher nach Ende der Auktion auch geliefert werden muss. Vielleicht wird dann sein Schnäppchen ja doch noch zum Volltreffer.
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