Abzocke mit System: mit Abmahnungen wird heute viel Geld gemacht. Häufig werden Urheberrechtsverletzungen im Internet als Anlass genommen. Auch unbescholtenen Bürgern flattern Schreiben mit hohen Schadensersatzforderungen ins Haus. Dass man sich davon nicht gleich beeindrucken lassen sollte, zeigt ein 2010 entschiedener Fall.
Spieß umgedreht
Dabei war ein Hotelier abgemahnt worden. Über seinen Internetanschluss waren, vermutlich von einem Hotelgast, urheberrechtlich geschützte Filme downgeloadet und in einer Tauschbörse für andere Nutzer bereitgestellt worden. Neben einer Unterlassungserklärung sollte er dafür jetzt richtig bezahlen.
Das sah der Hotelier nicht ein, da er in seinem Hotel über ein drahtloses, sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes Netzwerk verfügte und seine Gäste auf die Einhaltung der gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich hingewiesen hatte - mehr konnte er doch nicht tun! Die Abmahnkanzlei sah jedoch trotz der nachvollziehbaren Stellungnahme des Hoteliers nicht von der Forderung ab und schickte (wie in derartigen Fällen üblich!) ein weiteres mehrseitiges Standardmahnschreiben, um ihn weiter einzuschüchtern.
Jetzt reichte es – der Hotelier ging zum Anwalt, der nun die Abmahnkanzlei zum Einhalt aufforderte und zusätzlich eine Zahlung der hierdurch entstandenen Anwaltskosten von etwas über 1.000,00 € wollte. Schließlich klagte er vor dem Landgericht Frankfurt/Main und bekam Recht - die Abzocker mussten also zahlen!
Wenn das so einfach ist...!?
Vorsicht - andere Fälle gehen nicht immer so gut aus! Berechtigte Urheberrechtsverletzungen werden durch die deutschen Gerichte konsequent geahndet. So entstehen den Medienunternehmen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe durch unerlaubte Downloads oder die Nutzung von illegalen Tauschbörsen, weshalb korrekte Abmahnungen und Schadensersatzforderungen auch vor Gericht halten.
Unser Rat: Bei Erhalt eines Abmahnschreibens nicht vorschnell zahlen und genau prüfen, ob was dran ist. Am besten aber schon vorher bei der Nutzung des Internets gut aufpassen, dass die Abzocker vom Dienst keine Gelegenheit zum Abkassieren haben.
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