Gefährliches Tattoo

Das berühmteste ist wohl das "Arschgeweih". Aber auch Schlangen, Adler, der Name des Fussballvereins oder Herzen in allen Formen sind beliebt. Tattoos sind in – aber auch nicht ohne und bergen Gesundheitsgefahren. Und die trägt der Kunde in der Regel selbst. Das hat kürzlich das Landgericht Coburg entschieden.

 

Haut entfernt

 

Eine junge Frau hatte ihren Tätowierer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Ihre Haut hatte sich an der Stelle eines Tattoos entzündet. Eine längere Behandlung nutzte nichts, die Haut musste entfernt werden. Die Frau warf dem Tätowierer vor, er habe sie nicht über die besonderen Risiken aufgeklärt. Außerdem habe er nicht genau Auskunft über die Chargennummer der Farben geben können. Das Gericht allerdings wies die Klage ab. Wer sich tätowieren lasse, trage ein gewisses Risiko selbst. Das sei allgemein bekannt, so das Gericht. Eine besondere Aufklärungspflicht wie ein Arzt habe ein Tätowierer nicht.

 

Neue Vorschriften

 

Er habe auch nichts dokumentieren müssen, so das Gericht weiter. Das allerdings ist heute anders: seit Mai 2009 gibt es die sogenannte Tätowiermittelverordnung. Diese beinhaltet alle Vorschriften rund ums Tätowieren. Dazu gehört auch eine Dokumentationspflicht. Doch eins hat sich nicht geändert: wer sich ein Tattoo stechen lässt, muss mit den möglichen Folgen leben.

 

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