Wer Unterhalt zahlt oder bekommt, sollte jetzt den Taschenrechner hervorkramen.
Die neuen Süddeutschen Leitlinien sind seit Jahresanfang veröffentlicht, das Regelwerk für Unterhaltszahlungen. Und sie enthalten einige Änderungen für Unterhaltspflichtige und –berechtigte.
Mehr Selbstbehalt
So darf der Unterhaltsschuldner nun rechnerisch 50 Euro mehr als bisher behalten. Und rein rechnerisch müsste der Unterhaltsberechtige deswegen auch 50 Euro weniger bekommen. Doch ganz so einfach ist das alles nicht. So kann sich nämlich auch das Einkommen verändert haben - wegen neuer Sozialversicherungssätze oder einer anderen Steuerklasse zum Beispiel. Und auch das aktuelle Einkommen des anderen Elternteils spielt oft eine wichtige Rolle. Noch komplizierter wird es, wenn mehrere Berechtige die Hand aufhalten. In jedem Fall gilt: mit den neuen Zahlen Ansprüche und Verpflichtungen nachrechnen.
Schriftlich anmelden
Damit ist es aber nicht getan. Unterhaltstitel, also Urteile, Beschlüsse und Urkunden passen sich nicht automatisch an! Der zu zahlende Betrag ändert sich nur dann, wenn auch der Titel geändert wird. Und das geht meist nur für die Zukunft. Die Zahlungspflicht also schriftlich anpassen und dann erst den Taschenrechner wieder wegräumen.
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