Der Sohnemann ist längst volljährig, einen Job hat er auch und gesehen hat man ihn eh schon lange nicht mehr, seit er bei der Mutter lebt. Doch plötzlich flattert eine Aufforderung ins Haus, Unterhalt nachzuzahlen. Da ist wohl etwas ganz falsch gelaufen.
Urkunde richtig verfassen
Grundlage der Zahlungen ist oft eine Jugendamtsurkunde. Die wurde vor Jahren nach der Trennung vom anderen Elternteil verfasst und der Unterhalt für den Filius darin festgelegt. Doch nur wenn in der Urkunde ausdrücklich erklärt wird, dass mit 18 Schluss ist, entfällt dann die Zahlungsverpflichtung. Ansonsten muss man weiter blechen. Noch nach Jahren können so böse Überraschungen drohen. Also den Nachwuchs am besten im Auge behalten und spätestens bei Volljährigkeit klären, ob überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht. Gegebenenfalls muss dann die Urkunde geändert oder aufgehoben werden.
Geld futsch
Eine gerichtliche Abänderung von Jugendamtsurkunden ist übrigens auch für die Vergangenheit möglich, um Altlasten zu beseitigen. Bereits gezahltes Geld ist dennoch fast immer verloren.
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