Der Sprit für die Tankstelle, Dünger für die Landwirtschaft, Chemikalien für moderne Arzneimittel. Alles Gefahrgut, das über unsere Straßen rollt. Giftig. Explosiv. Ätzend. Gut, dass es Vorschriften für den Transport solcher Güter gibt. Dennoch werden Speditionen oft zu Unrecht (doppelt) bestraft.
Chef ist nicht immer schuld
Das zeigt ein Fall, der am Amtsgericht Bayreuth verhandelt wurde. Der Fahrer einer Spedition hatte nicht alle Vorschriften eingehalten und musste zu Recht ein Bußgeld bezahlen. Doch kurz darauf flatterte auch dem Spediteur selbst noch ein Bußgeldbescheid ins Haus. Er habe seine Pflichten gemäß der GGVSEB, der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff, verletzt, hieß es. Ein sehr teurer Spaß.
Doch der Spediteur legte Einspruch ein und bekam schließlich Recht. Begründung: ein Chef habe auch noch etwas anderes zu tun, als vor jeder Fahrt jeden LKW zu kontrollieren. Er muss nur für das notwendige Material sorgen, die Mitarbeiter gut ausbilden und überwachen, den Rest aber kann er durchaus delegieren.
Existenz bedroht
Also im Fall des Falles sollte der Spediteur schon genau hinschauen, ob er etwas falsch gemacht hat oder vielleicht doch nur der Fahrer. Ein Bußgeldbescheid nämlich kann schnell die Existenz der ganzen Firma bedrohen.
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