Let's dance!

Gardetanz ist Akrobatik und Hochleistungssport - nicht nur zur Faschingszeit. Da werden die Beine zum Himmel geschleudert und das Tanzmariechen macht die wildesten Überschläge. Gar nicht so ungefährlich. Aber die gut trainierten Profis haben das meist im Griff.  

Wild thing!

 

Nicht so mancher Amateur - was schon mal übel für die Tanzpartnerin enden kann. So packte ein schon etwas angetrunkener Mann seine auserwählte Herzdame und rannte mit ihr auf die Tanzfläche, um dort sein Können unter Beweis zu stellen. Die Gute war aber eigentlich gar nicht willig, was ihm jedoch egal war. Dummerweise verlor der Möchtegern- Travolta sehr schnell sein Gleichgewicht und stürzte gemeinsam mit der auserwählten Dame aus dem Fenster. 

 

Ausgetanzt!

 

Der wilde Tänzer wurde zu einem heftigen Schmerzensgeld verurteilt. Nach Meinung des Gerichts war es der Tanzpartnerin "unter Wahrung der gesellschaftlichen Üblichkeiten" nicht möglich, der Aufforderung zum Tanz zu widersprechen. Von einem gemeinsamen Tanz und einer damit evtl. einhergehenden Haftungseinschränkung konnte nicht die Rede sein.

 

Darum sollte man den Tanzbär erst auf der Tanzfläche freilassen, wenn die Dame des Herzens freiwillig und gerne bis dahin mitgegangen ist - und die ganz wilden Tanzbewegungen lieber den Gardetänzern überlassen.

 

 

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