Bei Sonnenschein im Cabrio mit offenem Dach über´s Land brausen - der Frühling kann so schön sein! Die Musik wird immer lauter, die Tachonadel geht höher und höher und die Schilder am Straßenrand werden unwichtig. Nun kann es teuer werden und manchmal muss das Cabrio sogar in der Garage bleiben.
Fehler - gibt es nicht?!
Bei erlaubten 100 km/h mit 50 km/h drüber - kann doch nicht sein.
Wird man bei einer Radar- oder Lasermessung erwischt, sagen die Gerichte schnell, dass diese "standardisierten" Messverfahren immer zutreffende Ergebnisse bringen und der erfahrene Messbeamte ja auch nie Fehler macht.
Im Wagen hinter mir...
Was ist aber, wenn es gar kein technisches Messverfahren gibt und die Geschwindigkeitsübertretung nur mit blankem Auge beobachtet worden sein soll. Reicht dem Richter schon der geschulte Blick eines Polizisten in einem nachfahrenden Auto, um den Raser einzubremsen?
Das Auge des Gesetzes!
Das OLG Bamberg sagt "Ja!", wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Messtrecke bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll dann nicht kürzer als 500m sein und der Abstand zwischen Polizeiauto und Raser soll ca. dem halben bis max. dem ganzen Tacho-Wert der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen - mehr als 100m Abstand aber nicht überschreiten und das ohne merkliche Veränderung während der Nachfahrt.
Rabatt!
Um auch noch alle sonstigen Messungenauigkeiten auszuschließen, gibt es zusätzlich einen doch erheblichen Abschlag von 20% von der vom Polzeibeamten abgelesenen Geschwindigkeit. Geahndet wird also bei am Tacho abgelesen 150km/h "nur" eine Geschwindigkeit von 120 km/h.
Das ist bei erlaubten 100 km/h aber immer noch zu viel - also lieber die Frühlingsluft im Cabrio langsamer, dafür aber intensiver und auch noch mit Fahrerlaubnis im Sommer genießen!
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