"18, 19, 20 - eins, zwei, drei, vier Eckstein, alles muss versteckt sein! Ich komme!" Und los geht die Suche. "Schwarz/Weiß" oder "Verstecken", ein Heidenspaß für Kinder im Garten oder auch im Haus. List und Schnelligkeit werden gefördert und das Gemeinschaftgefühl sowieso. Doch was ist, wenn eins der Kinder das Weinen anfängt?
Ruck zuck, Zahnluck!
Ein abgebrochener Schneidezahn - Resultat einer wilden Sucherei. Die Kinder versteckten sich anfangs noch gut im dunklen Keller. Doch als der Sucher mit lautem Rufen durch das Untergeschoß rannte, erschreckten sich die Gesuchten. Ein Junge kam zu Fall, der Nächste fiel über ihn und schlug mit dem Kinn auf den Boden. Da war der Zahn weg und die Freundschaft leider auch!
Das klären wir vor Gericht!
Der verletzte Knabe wollte nämlich von seinem fangenden Spielkameraden Schadensersatz und klagte sogar vor dem Amtsgericht Coburg. Sein (ehemailger) Freund habe durch das laute Rufen und Erschrecken eindeutig gegen Spielregeln verstoßen. So gehts doch nicht!
Mitgefangen, mitgestürzt!
Doch das Gericht stellte den übermütigen Fänger von der Haftung frei. Bei Lauf- und Fangspielen besteht immer die Gefahr, dass ein Mitspieler stürzt und sich verletzt. Dieses Risiko wird von allen Mitspielern auch billigend in Kauf genommen; mit der Folge, das jeder auf eigene Gefahr handelt und nicht dem anderen die Schuld an einer Verletzung geben kann.
Gut so und richtig entschieden! Es wäre schon "Wahnsinn", wenn die Gerichte nun auch noch über jeden unabsichtlich verursachten blauen Fleck oder jede versehtliche Schramme beim Spielen unter Kindern entscheiden müssten.
Kommentar schreiben