Handy am Steuer ist teuer - früher 40 €, seit 1. Mai diesen Jahres sogar 60 € und ein Punkt, werden fällig, wenn man als Fahrer mit dem Handy am Ohr im Auto erwischt wird. Doch wie weit geht das Handyverbot? Manchmal zu weit, findet zumindest das OLG Hamm in einem aktuellen Beschluss.
Zeit zum Telefonieren...
Ein 22jähriger aus dem Ruhrgebiet stand mit seinem Fahrzeug an einer roten Ampel. Sein Auto war mit einer sogenannten ECO Start-Stopp-Funktion ausgestattet, weshalb sich der Motor ausschaltete. Die Wartezeit an der Ampel nutzte er zum Telefonieren mit dem Handy - Bußgeld, sagte die Polizei!
Ein teures Gespräch?
Das Amtsgericht Dortmund nahm im anschließenden Einspruchsverfahren ebenfalls ein Fehlverhalten des jungen Mannes an und bestätigte das Bußgeld - zu Unrecht wie
das OLG Hamm nun entschied.
Das Handyverbot gilt nach Meinung des Beschwerdegerichts nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Ob der Motor per Hand abgeschaltet wird oder automatisch, ist dabei egal. Mit dem Handyverbot soll nur erreicht werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände während des Fahrens für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung hat. Sobald das Fahrzeug aber steht und der Motor außer Betrieb ist, kann sich der Fahrer anderen Dingen, also auch dem Telefonieren mit dem Handy, zuwenden.
Klingelts jetzt?
Allerdings sollte schon erwähnt werden, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, dass andere Gerichte dem Beschluss des OLG Hamm bei gleicher Sachlage folgen.
Nutzen Sie daher lieber eine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug, bevors nach dem Klingeln am Handy doch in der Staatskasse klingelt.
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Mitsue Daub (Donnerstag, 09 Februar 2017 19:22)
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