Nach Trennung haben die Kinder oder ein Ehegatte einen Barunterhaltsanspruch. Der entsteht automatisch nach dem Gesetz. Viele denken, warten wir mal ab, er oder sie wird schon zahlen. Wenn nach Monaten kein Geld kommt, soll der aufgelaufene Betrag geltend gemacht werden.
Das wird in der Regel nichts. Der Zahlungspflichtige muss vorgewarnt werden. Nicht unbedingt mit einer Zahlungsaufforderung, ein Auskunftsverlangen genügt. Beides sollte nachweisbar sein. Oft kommen Briefe oder E-Mails nicht an...
Das gleiche gilt, wenn eine Beteiligung an Kosten für Sportverein, Musikschule der Kinder oder Behandlungen gefordert wird.
Darum sollte man zumindest noch im Trennungsmonat die Frage des Unterhalts klären. Es muss ja kein Schreiben mit der "juristischen Keule" sein, ein "dezenter" Hinweis, dass Zahlungen zu leisten sind, genügt.
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