redete sich der Verkäufer (Händler) bislang oft damit heraus, dass er nichts dafür könne. Der Käufer (Verbraucher) möge doch beweisen, dass die Ursache bereits vorhanden war, als er es erhielt. Das war für einen Laien kaum möglich. Auch ein Sachverständiger wurde oft nicht recht schlau. Damit ist nun Schluss:
Der BGH hat entschieden, dass es beim Verkäufer "klappert und scheppert", wenn er nicht nachweisen kann, dass das Auto bei Übergabe an den Verbraucher in Ordnung war.
Mit dieser Entscheidung können Verbraucher ihre Ansprüche auf Gewährleistung gegenüber Unternehmen nun viel leichter geltend machen und durchsetzen.
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