Die Trennung ist beschlossene Sache. Einer der Ehegatten muss aus der gemeinsamen Immobile ausziehen. Aber wer?
Wer nach der Scheidung wohnen bleibt, entscheiden wir später. Wenn´s klappt, ist es gut. Wenn nicht, können Fakten geschaffen sein.
Während der Trennungszeit, also bis zur Rechtskraft der Scheidung, kann die Ehewohnung einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Der Antrag kann bereits gestellt werden, wenn ein Ehegatte getrennt leben will. Oder dann, wenn mit der Nutzung kein Einverständnis mehr besteht.
Aber Achtung! Nach § 1361b BGB ist keine Änderung mehr möglich, wenn seit dem Auszug widerspruchslos 6 Monate vergangen sind.
Deshalb: Bereits bei Trennung klären, wie endgültig mit der Immobilie verfahren werden soll oder eine Vereinbarung über eine befristete Nutzung schließen. Damit aus "Schau mer mal" nicht "nichts geht mehr" wird.
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