Verliebt, verlobt, verheiratet. Da braucht es eine gemeinsame Wohnung. Also Wohnung gesucht und angemietet. Natürlich gemeinsam, ist auch OK.
Was aber bei Trennung? Wenn ein Ehegatte die Wohnung übernehmen will? Kommt darauf an, ob alle mitspielen...
Wenn ein Ehepartner auszieht, sollte der Mietvertrag auf den verbleibenden umgeschrieben werden. Der ausgezogene Partner haftet nämlich sonst vertraglich als Mieter weiter mit, für Mietrückstände, Schäden, ect.
Wenn sich alle, beide Mieter und der Vermieter einig sind, kann der Mietvertrag einvernehmlich angepasst werden. Am Besten mit einem Nachtrag, damit sonst alles gleich bleibt (wenn es soll).
Was aber, wenn einer "bockt". Dann geht erst einmal gar nichts!
Ein Mieter allein kann sich nämlich nicht aus dem Vertrag rauskündigen. Kündigen geht nur gemeinsam. Der Verbleibende hat während der Trennung auch keine Chance den anderen zur (Mit-) Kündigung zu zwingen. Die Ehe könnte ja gerettet werden. Auch kann der Vermieter während des Getrenntlebens nicht verpflichtet werden, dem Ausscheiden eines Mieters aus dem Vertrag zuzustimmen. Es hilft nur, die Trennungszeit auszusitzen und zu hoffen, dass alles gut geht.
Mit der Scheidung kann dann aber "aufgeräumt" werden. Das Familiengericht kann auf Antrag mit Beschluss die Mietwohnung endgültig einem Ehegatten zuweisen und zu diesem Zweck auch das Mietverhältnis ändern (§ 1568 a BGB). Auch gegen den Willen des anderen Ehegatten und des Vermieters kann der Verbleibende alleiniger Mieter werden.
Aber Achtung: Das geht nur bis maximal ein Jahr nach der Scheidung. Danach wird´s kompliziert.
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