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Gewährleistung oder Garantie. Egal?

Selbst Händler nehmen es mit den Begriffen oft nicht so genau. Doch der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist gewaltig. Spätestens, wenn nicht ganz klar ist, warum das gute Stück nicht mehr will, wie es soll, kann der kleine Unterschied entscheidend sein.

Der Händler haftet dafür, dass die gekaufte Sache funktioniert, der Handwerker, dass seine Leistung in Ordnung ist. Geht etwas innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt, muss er es in Ordnung bringen, oder?

 

Im Rahmen der Gewährleistung nicht unbedingt. Es kommt nämlich darauf an, ob die Leistung zu einem genau bestimmten Zeitpunkt einen Fehler hatte, also mangelhaft war. Beim Kauf ist das der Zeitpunkt der Übergabe, bei Handwerkerleistungen die Abnahme. Der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler oder zumindest seine Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits vorlag. Bei einem Privatkauf vom Händler wird dies zumindest in den ersten 6 Monaten vermutet. Aber auch da kann der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler erst später entstanden ist. Ist der Mangel erst nach Übergabe oder Abnahme aufgetreten, gibt es keine Gewähr.

 

Anders bei einer Garantie. Mit ihr "verspricht" der Händler oder Handwerker nämlich, dass seine Leistung eine gewisse Zeit  hält. Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Fehler auf, hat er ihn zu beseitigen, wenn er unter die Garantie fällt. Eine Garantie muss vereinbart werden. Nicht unbedingt mit Unterschrift, es genügt auch eine Garantieerklärung des Verkäufers oder Werkunternehmers. Sie gilt aber nur in dem vereinbarten Umfang, also für den vereinbarten Zeitraum und für vereinbarte bzw. nicht ausgeschlossene Fehler. Um zu wissen, ob man sich auf eine Garantie berufen kann, bleibt nichts anderes übrig, als das Kleingedruckte, die Garantiebedingungen, zu lesen. Und auch, sich an diese zu halten. Bei Verstoß gegen die Garantiebedingungen kann die schöne Garantie nämlich schnell futsch sein.

 

 

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