· 

Das "Beste" kommt zum Schluss

Der neue Frühlingsflitzer für 99 € im Monat? Ohne Anzahlung? Sofort zum Mitnehmen? Super!

Finanzierung oder Leasing? Egal, Hauptsache die Rate stimmt. Viele Seiten Kleingedrucktes lesen? Nein, wird schon passen.

Spannend wird´s am Ende der Laufzeit.

Dann wird nämlich abgerechnet. Wie, kommt auf den Vertrag an.

 

Finanzierung

Die Finanzierung ist nichts anderes als ein Kredit zum Autokauf. Der Wagen dient als Sicherheit für die Bank. Am Ende der Laufzeit wird die Schlussrate fällig, die am Anfang festgelegt wurde.

 

Die Bank will die vereinbarte Schlussrate. Wie viel das Auto dann wert ist und ob Sie es zum Preis der Schlussrate verkaufen können, interessiert grundsätzlich nicht. Der "nette" Händler muss den Flitzer ohne besondere Vereinbarung auch nicht zurücknehmen. Wurde die Schlussrate hoch angesetzt um den abzuzahlenden Betrag und damit die Rate niedrig zu halten, gibt´s ein teures Problem: Der Erlös für das Auto reicht nicht, um die Schlussrate zu zahlen. Das ist dann aber das Problem des Kunden.

 

Vermeiden lässt es sich durch einen Vertrag mit Rückkaufgarantie, bei dem sich der Händler verpflichtet, das Auto am Ende der Vertragslaufzeit zum Betrag der Schlussrate zu kaufen (vorausgesetzt es ist in Ordnung). Bei diesen Verträgen wird aber die Schlussrate und damit der Rückkaufswert möglichst niedrig vereinbart, um das Risiko für das Autohaus zu reduzieren. Deshalb sind die Raten höher und keine Super-Sonderangebote möglich.

 

Leasing

Beim Leasing wird das Auto quasi gemietet. Der Kunde zahlt für die Nutzung. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird der Flitzer zurückgegeben und gut ist´s? Oft nicht. Es kommt auf die Vereinbarung an.

 

Bei Abrechnung nach Laufleistung (Kilometerleasing) ist das Risiko überschaubar. Der Kunde zahlt nach, wenn zu viele Kilometer auf dem Tacho stehen oder das Auto nicht in Ordnung ist (worüber man natürlich trefflich streiten kann). Weil der Händler das Verkaufsrisiko hat, ist diese Variant die teuere.

 

Super-Sonder-Angebote sind meist Restwertleasing. Ein fester Wert des Wagens bei Rückgabe (Händerleinkauf) wird vereinbart. Hat das Auto diesen Wert bei Rückgabe, ist alles OK. Wenn aber der Gebrauchtwagenmarkt abgestürzt ist oder zur Ratenoptimierung ein unrealistisch hoher Restwert angesetzt wurde, wird´s teuer. Für den Kunden, der die Differenz nachzahlt.

 

Tipp:

Sicherlich gibt es, gerade jetzt im Frühling tolle Angebote seriöser Händler. Lassen Sie sich den Vertrag erklären. Checken Sie ggf. den vereinbarten Restwert (Schlussrate) in Autobörsen oder fragen Sie bei einem Sachverständigen nach.

 

Dann steht der Freude am Frühlingsschnäppchen nichts im Wege, vor allen kein "dickes Ende".

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.