Endlich 18. Schluss mit dem besserwissenden Oberlehrer auf dem Beifahrersitz. Kein ständiges: "mach´ dies, mach´ das! " Endlich darf ich alleine fahren!
Die erste Ausfahrt kann aber wie die Jungfernfahrt der Titanic enden: Fahrerlaubnis versenkt!
Die "Freude am Alleinfahren" kann ganz schnell vorbei sein, wenn man im Block "Recht" der Fahrschule nicht aufgepasst hat. Da ging´s auch um die Prüfbescheinigung, die Fahrerlaubnis und den Führerschein.
BF 17-Prüfbescheinigung war ja klar. Nur mit einem eingetragenen Aufpasser fahren. Den Führerschein hat man dann automatisch, sobald man 18 ist. Denkste!
Der Führerschein ist nur der Ausweis, dass der Inhaber eine Fahrerlaubnis besitzt. Die muss er aber erst einmal haben. Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist, wie die Juristen sagen, ein Verwaltungsakt. Der muss erlassen werden, die Fahrerlaubnisbehörde muss also bewusst das Fahren erlauben. Und das muss, damit der Verwaltungsakt wirksam wird, dem Empfänger auch mitgeteilt werden. Dies geschieht in der Regel mit Übergabe des Führerscheins, der den Besitz der Fahrerlaubnis bestätigt. Mit dem Führerschein erhält der frischgebackene Volljährige also erst die Erlaubnis zum Fahren.
Das heißt aber auch, vorher hat er sie nicht! Allein zur Führerscheinstelle zu fahren, um das Kärtchen zu holen, ist keine gute Idee. Auch nicht der Wochenendausflug allein, wenn man z.B. am Samstag Geburtstag hat.
Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die gibt es dann auch so schnell nicht, sondern eine Sperrzeit und eine Strafe und damit mächtig Ärger.
Deshalb entweder Führerschein so abholen oder mit dem Nörgler hinfahren. Rückwärts könnt ihr ihn dann ja aussteigen lassen, wenn er meckert ;-)
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