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Alles wieder meins?

Das Gericht hat das Insolvenzverfahren aufgehoben. Aber die "Wohlverhaltensphase" läuft noch. Und der Treuhänder ist immer noch da.

Kann ich jetzt eigentlich sparen? Mir ein Auto kaufen, bevor meines ganz zusammenbricht? Oder endlich neue Elektrogeräte?

Die Unsicherheit ist groß. Die Antwort aber einfach, wenn man den Ablauf des InsO-Verfahrens mit Restschuldbefreiung (RSB) kennt.

 

Mit Eröffnung des Verfahrens geht die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter, bzw. Treuhänder über. Nur Unpfändbares bleibt dem Schuldner.

 

Sinn ist, dass das vorhandene Vermögen (die Insolvenzmasse) zugunsten der Gläubiger verwertet werden soll. Das gilt während des gesamten Insolvenzverfahrens, sodass auch neues Vermögen, der "Neuerwerb", zur Insolvenzmasse gehört. Auch das Einkommen steht dem Insolvenzverwalter zu, allerdings nicht, weil es Vermögen ist, sondern aufgrund der mit dem Antrag zwingend erforderlichen Abtretungserklärung.

 

Mit Ende des Insolvenzverfahrens (in der Regel nach wenigen Monaten) endet dieser sogenannte Insolvenzbeschlag. Der Insolvenzverwalter verliert die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners. Nur die Abtretung des pfändbaren Einkommens bleibt bestehen. 

 

Damit kann der Schuldner über sein Vermögen wieder "schalten und walten". Er kann pfandfreies Einkommen sparen oder ausgeben, wofür auch immer. Auch das P-Konto kann weg.

 

Aber Achtung: Erbschaften oder Vermögen im Zusammenhang damit bekommt der Insolvenzverwalter zur Hälfte (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

 

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