· 

Gehalt trotz Insolvenz vom Konto gepfändet?

Das Insolvenzverfahren ist endlich eröffnet. Vollstreckungen sind wirkungslos geworden. Keine gelben Briefe vom Gerichtsvollzieher mehr. Der Arbeitgeber behält den pfändbaren Lohn ein.

Doch plötzlich ist ein Teil des überwiesenen Gehaltes weg?

Mit Insolvenzeröffnung herrscht Ruhe vor den Gläubigern. Pfändungen und Abtretungen vor Insolvenzeröffnung werden wirkungslos. Der Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens aufgrund der Abtretungserklärung an den Insolvenzverwalter (Treuhänder) ab. Der Schuldner hat endlich Ruhe.

 

Manchmal kommt der Schock in zwei Monaten. Dann nämlich, wenn die Bank plötzlich einen Teil des Kontoguthabens an den Insolvenzverwalter überweist. Das darf sie!

 

Das Kontoguthaben unterliegt nämlich, wie alle Vermögenswerte dem Insolvenzbeschlag, soweit es pfändbar ist. Die Einrichtung eines P-Kontos schützt nur bedingt. In Höhe des (ggf. erhöhten) Freibetrages kann der Schuldner zwar verfügen, darüber hinaus aber nicht. Dies gilt auch, wenn nur pfandfreies Einkommen auf dem Konto eingeht.

 

Wenn das pfandfreie Gehalt höher ist als der Freibetrag des § 850k ZPO, ist das Guthaben nicht verfügbar und wird aufgrund des Insolvenzbeschlages an den Insolvenzverwalter (Treuhänder) abgeführt.

 

Dagegen hilft nur eines: Freigabeantrag beim Insolvenzgericht. Der Rechtspfleger sorgt durch Beschluss dafür, dass das pfandfreie Einkommen auf dem Konto auch zur Verfügung steht.

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Andreas reinecke (Freitag, 12 Oktober 2018)

    Hallo
    Bin im Insolvenz verfahren bekomme ich trotzdem mein Gehalt pünktlich also diese 1149€ rest wird ja abgezogen

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.