Die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle wurden ab 01.01.2018 angepasst.
Die Preise und die Lebenshaltungskosten steigen. Die Löhne und Gehälter auch. Also auch der Kindesunterhalt? Von wegen!
Richtig ist zwar, dass sich der Mindestunterhalt erhöht hat. Um immerhin 5 €. Allerdings wurde gleichzeitig die Einkommensgrenze, bis zu der nur der Mindestunterhalt zu zahlen ist, von 1.500 € auf 1.900 € angehoben.
Damit zahlen Unterhaltsschuldner mit einem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen von 1.501 € - 1.900 € zwischen 13 € und 29 € (je nach Alter der Kinder) weniger.
Belastet werden durch die Änderung die (i.d.R) Väter mit einem monatlichen Einkommen bis zu 1.500 € und ab 5.100 €. Alle anderen zahlen weniger. Die Entlastung beträgt bis zu 45 € oder 9,73 %.
Die Auswirkung im Detail haben wir in einer Tabelle zusammengestellt.
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