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Drei gegen Einen?

Man(n) hat ein Kind und die Beziehung ist gescheitert. Nun gut, dann muss eben Unterhalt für den Nachwuchs gezahlt werden. Eine Einigung mit der Mutter ist schnell gefunden. Alles gut!?

Nach einiger Zeit wollen aber Jobcenter, Jugendamt und der Freistaat Bayern Geld.

Und das auch noch alle gleichzeitig für die letzten Monate und die Zukunft. Kann doch nicht sein? Doch.

 

Vor einiger Zeit kam mal ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass die Mutter UVG bezieht. Danach ist erst einmal nichts passiert, außer so eine ähnliche Mitteilung vom Jobcenter.

 

Was war passiert?

 

Der vereinbarte Unterhalt für´s Kind war niedrigen als der Mindestunterhalt. Deshalb hat die Mutter UVG-Leistungen beantragt. Weil das Geld trotzdem nicht reichte, folgte ein Antrag auf Aufstockung (SGB II). Auf Anraten des Jugendamtes wurde auch eine (Unterhalts-) Beistandschaft beantragt. Somit hat es der Vater nun mit drei Gläubigern zu tun.

 

Dem Freistaat Bayern, der für die Vergangenheit und ggf. auch die Zukunft die UVG-Leistungen erstattet haben möchte, dem Jobcenter, das auch die gezahlten Leistungen erstattet haben möchte und dem Beistand, der den vollen Kindesunterhalt verlangt.

 

Was tun?

 

Zuerst klären, wer für die Zukunft was fordert und sicherstellen, dass alle Beteiligten über die jeweiligen Leistungen der anderen informiert sind.

 

Dann abklären, in welcher Höhe tatsächlich aktuell Kindesunterhalt nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen ist.

 

Anschließend die Höhe der insgesamt geschuldeten Zahlung auf die Beteiligten verteilen, bzw. sicherstellen, dass sich mit der Zahlung an die Kindesmutter die anderen Forderungen erledigen. Sonst besteht die Gefahr, doppelt zahlen zu müssen!

 

Wenn in der Vergangenheit zu wenig gezahlt wurde, muss der aufgelaufene Rückstand verteilt werden. Damit alle Ansprüche erledigt werden und keine "Leichen" verbleiben.

 

Der Vater kann und muss nur einmal zahlen. Wichtig ist, dass an den Richtigen geleistet wird!

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