Auf den ersten Blick ist die Bestimmung des zu zahlenden Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle ganz einfach:
Einkommen aus der letzten Gehaltsabrechnung ablesen, linke Spalte nach unten und in der entsprechenden Zeile bis zum passenden Alter nach rechts. Das war´s??
Nun ja, dann haben Sie zumindest ein Ergebnis. Dass es passt wäre aber Zufall.
Bei der Anwendung sind nämlich die Leitlinien
(https://www.anwaltskanzlei-bghk.de/downloads/familienrecht/)
zu beachten, in denen geregelt ist, wie Einkommen ermittelt wird und wann welche Abweichungen von dem sich ergebenden Betrag geboten sind.
Zudem spielt auch die Rechtsprechung, die im Rahmen dieser Leitlinien von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein kann, ein Rolle.
Nach einem Blick in die Tabelle ohne vorbereitende Überlegungen gilt deshalb die Weisheit "Nichts Genaues weiß man nicht" (Karl Valentin).
(P.S. Das Gleiche gilt übrigens für viele Unterhaltsrechner, in die nur unreflektiert Zahlen eingetragen werden.)
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