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Fiktives Einkommen, was ist das?

Ich soll Unterhalt aus Einkommen zahlen, das ich gar nicht habe. Das gibt´s doch nicht.

Gibt es doch. Fiktives Einkommen nennt das der Jurist.

Es besteht nämlich eine Verpflichtung mögliches Einkommen zu erzielen, die sogenannte Erwerbsobliegenheit.

 

Besonders ausgeprägt ist diese beim Unterhalt für ein minderjähriges (oder privilegiertes) Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann und muss.

 

Der Unterhaltspflichtige hat alle verfügbaren Mittel, insbesondere seine Arbeitskraft einzusetzen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Das bedeutet nicht nur, dass eine Vollzeittätigkeit auszuüben ist sondern ggf. auch eine Nebentätigkeit. Auch die Pflicht zum Arbeitsplatzwechsel oder zur Aufgabe einer nicht rentablen Selbstständigkeit kann bestehen. Eine leerstehende Wohnung ist zu vermieten, zustehende Leistungen sind in Anspruch zu nehmen, usw.

 

Beim Unterhalt für Volljährige nach der allgemeinen Schulausbildung oder im Ehegattenunterhalt sind die Anforderungen nicht so hoch, aber auch dort besteht eine Verpflichtung zumutbares Einkommen zu erzielen.

 

Kommt der Unterhaltspflichtige dieser Pflicht nicht nach, wird er so behandelt, als hätte er das erzielbare Einkommen. Auch der (angemessene/notwendige) Selbstbehalt hilft dann nicht, weil auch bei der Prüfung, ob er gewahrt ist, das fiktive Einkommen einbezogen wird.

 

Bevor also eine Unterhaltsforderung mit dem Argument zurückgewiesen wird, "ich habe nicht genug Einkommen" sollte immer geprüft werden, ob genügend Einkommen erzielt werden könnte und erzielt werden muss. 

 

Sonst hat der Unterhaltspflichtige vielleicht viel Zeit, aber kein Geld mehr zum Leben.

 

 

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