Ab Juli 2019 sind monatlich 5 € weniger Kindesunterhalt zu zahlen.
Nicht aber, weil sich die Düsseldorfer Tabelle geändert hat, sondern weil sich das Kindergeld um 10 € erhöht hat. Die Änderung greift aber nur bei einem dynamischen Titel!
Die Düsseldorfer Tabelle weist Bedarfsbeträge aus, also wie viel Geld ein Kind nach der Vorstellung der OLGs zum Leben braucht. Der Staat zahlt Kindergeld an die Eltern, damit sie dieses zur Deckung des Bedarfes einsetzen. Das Kindgeld soll beiden Elternteilen zugute kommen.
Es wird aber nur voll an einen Elternteil ausgezahlt, in der Regel an den betreuenden. Dieser erhält also auch den dem zahlungspflichtigen Elternteil zustehenden Anteil. Deshalb wird zur Ermittlung des zu zahlenden Betrages das halbe Kindergeld von Bedarf nach der DüTab abgezogen (Kindergeldverrechnung).
Weil das Kindergeld um 10 € steigt sind somit 5 € weniger zu zahlen.
Vorsicht, wenn es einen Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss) gibt. Nur wenn der Unterhalt dynamisch festgelegt ist: "...% des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzgl. hälftig anzurechnenden Kindegeldes" passt sich auch der Titel an. Steht in ihm ein fester Betrag, müssen Sie aktiv werden.
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