Wie im letzten Blog befürchtet, sind wohl viele Berechnungen des zu zahlenden Unterhaltes ab Januar 2020 falsch.
Es haben sich nicht nur die Bedarfsbeträge der bei einem Elternteil lebenden Kinder geändert. Auch Volljährige mit eigener Wohnungen bekommen mehr. So erhöht sich der Bedarf auf monatlich 860 € zzgl. KV +PV. Dies ist vor allem für Studenten von Bedeutung.
Auch die Selbstbehalte, also die Beträge die dem Unterhaltsschuldner verbleiben müssen, ändern sich!
Der notwendige Selbstbehalt des Erwerbstätigen beträgt monatlich 1.160 €, der des nicht Erwerbstätigen neu 960 €.
Gegenüber dem Ehegatte bleiben 1.280 €, gegenüber dem volljährigen Kind 1.400 € und den Eltern 2.000€
Wer schon für 2020 gerechnet hat muss in vielen Fällen nochmal ran.