Anfangs findet sie jeder toll. Dieses Jahr ist sie auch länger, schöner, weiter und natürlich auch teurer. Wenn’s dann ans Bezahlen geht, gibt es oft Zoff.
Die "Argumente" reichen von "Du hast doch genug Geld" bis "Das hast du gefälligst aus dem normalen monatlichen Unterhalt zu bezahlen". Aber wie ist es denn wirklich:
Dass die Kosten einer Klassenfahrt ein Bedarf des Kindes sind, ist klar. Sicher ist auch, dass das Kind die Fahrt nicht vom eigenen Sparbuch zahlen muss. Ein minderjähriges Kind muss für seinen Unterhalt nicht mit seinem Vermögen aufkommen.
Die Kosten der Klassenfahrt sind auch nicht im Bedarfsbetrag der Düsseldorfer Tabelle enthalten. Welche Aufwendungen durch den Regelunterhalt gedeckt werden müssen, ist im Regelbedarfsgesetz nachzulesen. Kosten einer Klassenfahrt sind hierin nicht enthalten und müssen also extra bezahlt werden. Aber von wem?
Weil die Kosten der Klassenfahrt weder zum regulären Barunterhalt gehören, noch Betreuungsleistungen sind, haften beide Elternteile anteilig für diese Kosten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Mehrbedarf einvernehmlich begründet wurde. Es müssen also beide Elternteile einverstanden sein. Weigert sich einer, bleibt nur die Möglichkeit, Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zu stellen.
Welchen Anteil jeder Elternteil zu tragen hat, hängt vom Verhältnis der unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen ab. Das des barunterhaltspflichtigen Elternteils müsste aus der allgemeinen Unterhaltsberechnung bekannt sein, des des betreuenden Elternteils lässt sich entsprechend berechnen.
Vom Einkommen des Unterhalt zahlenden Elternteils ist der Kindes- und Ehegattenunterhalt abzuziehen, der erhaltene Ehegattenunterhalt ist beim anderen Elternteil hinzuzurechnen. Von den sich ergebenden Einkommen wird dann jeweils der angemessene Selbstbehalt von 1.400 € abgezogen und die Einkommen werden ins Verhältnis gesetzt. Dann ergibt sich der Anteil, den jeder Elternteil zu tragen hat.
ABER:
Das ist nur eine grobe Übersicht, der Teufel steckt, wie so oft, im Detail.
Ein stark vereinfachtes Beispiel:
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