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Alle Jahre wieder

ändern sich die P-Konto Freibeträge.

Zum 01.07.2022 ist der Grundfreibetrag auf 1.340,00 € gestiegen. Der Freibetrag für den ersten Unterhaltsberechtigten hat sich auf 500,62 € und für jeden weiteren auf 278,90 € erhöht.

Die Kreditinstitute müssen die Änderung ab Juli automatisch berücksichtigen. Der Grundfreibetrag gilt ohne Nachweis. Eine neue Bescheinigung mit den geänderten weiteren Freibeträgen muss nicht vorgelegt werden.

 

Allerdings kann Ihre Bank die Erhöhung der Freibeträge auch zum Anlass nehmen, um eine neue Bescheinigung anzufordern. 

 

Wenn Sie jedoch Leistungen für Kinder, pfandfreie laufende Leistungen oder pfandfreie Einmalzahlungen erhalten, müssen Sie ebenso aktiv werden, wie bei der Auszahlung von (teilweise) pfandfreien Nachzahlungen. Ohne Bescheinigung ist das Geld, soweit die regulären Freibeträge überschritten werden, sonst weg. 

 

Gerne stellen wir die Bescheinigung für unsere Mandanten aus. Ein Muster finden Sie hier.

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