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Die unabsichtliche Zuwendung

 

Der Ehepartner oder Lebensgefährte hat sich getrennt, die Vermögenswerte und der Haushalt sind geteilt und auch sonst ist alles auseinander dividiert.

 

Doch plötzlich gibt es Geld.

Was Viele nicht wissen:

Mit der Trennung ändern sich die Bezugsberechtigungen von Verträgen nicht automatisch.

 

Während der Ehe werden oft Versicherungs- oder Sparverträge abgeschlossen, deren Guthaben im Falle des Todes der Ehepartner erhalten soll. Typisch ist dies z.B. bei Lebensversicherungen.

 

Endet die Ehe, ändert sich das Bezugsrecht nicht. Für die Versicherung ist nur entscheidend, wer im Vertrag steht. Wenn kein Name genannt ist, kann das zwar durch Auslegung ermittelt werden, entscheidend sind aber die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen, bzw. angewiesen wird. "Ehegatte" ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratet war. Die Scheidung ändert daran nichts. Auch eine neue Heirat nicht. "Mein letzter Ehegatte" wäre zwar eindeutig, wird sich in Verträgen aber kaum finden.

 

Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt das natürlich entsprechend. Ist "mein Lebensgefährte" eingesetzt, muss die Versicherung um Aktualisierung gebeten werden.

 

Erst recht gilt das natürlich, wenn der/die Bezugsberechtigte namentlich genannt ist.

 

Deshalb:

 

Bei Änderung der persönlichen Verhältnisse, die für Verträge relevant sind, unbedingt die Versicherung/Bank informieren und klar regeln, wer nun begünstig sein soll. Sonst können böse Überraschungen die Folge sein.

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