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SCHUFA verkürzt Speicherfrist

Schuldenfrei nach drei Jahren gemäß der neuen Insolvenzordnung klang gut.  Dass die SCHUFA die Restschuldbefreiung noch 36 Monate speicherte, machte den Erfolg zunichte. Damit ist nun Schluss.

 

Die SCHUFA hat eingelenkt, um eine wahrscheinliche Verurteilung zu vermeiden. 

Mit Änderung in der Insolvenzordnung wurde die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre verkürzt.

 

Im Zuge der DSGVO erfolgte auch eine Verkürzung der Speicherfristen der erteilten Restschuldbefreiung im Informationsportal www.insolvenzbekanntmachungen.de

 

Die SCHUFA und die anderen Auskunftsdienste speicherten die Tatsache der Erteilung der Restschuldbefreiung aber noch weitere 36 Monate, sodass faktisch erst sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Altschulden erledigt waren.

 

Hiergegen sind Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Nachdem der BGH mitteilte, die Entscheidung des EuGH abwarten zu wollen und diese absehbar ist, hat die SCHUFA gemäß Pressemitteilung entschieden, die Speicherfristen zu verkürzen.

 

Der Eintrag der Restschuldbefreiung wird nun nach 36 Monaten gelöscht. Dies gilt auch für Alteinträge, allerdings ist mit einer Umsetzung erst bis Ende April zu rechnen.

 

Mitte Mai sollten Sie deshalb einen aktuellen SCHUFA Eintrag anfordern, wenn auch Sie hiervon betroffen sind.

 

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