Tipps zur Trennung

Es geht einfach nicht mehr! Eine Trennung ist unvermeidlich. Am besten so schnell als möglich. Sofort!

 

Erst einmal mit der Ruhe. Die Trennung will gut überlegt und vorbereitet sein. Sonst gibt es Chaos und Streit, der nur unnötig Zeit, Geld und Nerven kostet.

 

Wie Sie vorgehen sollten hängt davon ab, wie viel Porzellan schon zerschlagen ist. Wenn Sie noch vernünftig miteinander reden können, ist Kommunikation immer besser als Konfrontation. Geht Reden nicht mehr (warum auch immer) sollten Sie Fakten schaffen, um den ersten Sturm zu überstehen.

Persönliche Sachen und Unterlagen

Nach der Trennung müssen Sie handlungsfähig bleiben!

 

Deshalb brauchen Sie Zugriff auf Ihre wichtigen Dokumente: Ausweis, Ihre Bank- und Kreditkarten, den Ausweis des Arbeitgebers, die Versichertenkarten, Mitgliedsausweise und so weiter. Am Besten in einer großen Ausweismappe zusammenstellen.

 

Auch Ihre persönlichen Unterlagen, wie Geburtsurkunde, Abschlusszeugnisse, Sparbücher,  Rentenversicherungsausweis, Versicherungsscheine etc. sollten Sie notfalls mit einem Griff mitnehmen können. Einscannen und in der Cloud ablegen (verschlüsselt) ist auch eine Möglichkeit.

 

Ändern Sie unbedingt alle verwendeten Passwörter. Aber bitte so, dass sie nicht erraten werden können. Ihr(e) ehemalige(r) Partner(in) kennt Sie gut!

 

Haben Sie Ihrem/r Partner/in Vollmachten erteilt? Diese sollten Sie widerrufen und zwar bei dem, für den die Vollmacht gilt. Also bei der Bank, der Versicherung, beim Vermieter, etc.

 

Bevor Sie die Wohnung verlassen vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Schlüssel (Wohnung, Auto, Arbeit) dabei haben. Wenn Sie erst einmal im Streit aus der Wohnung draußen sind wird es mühsam, fehlende Sachen zu bekommen.

Finanzielles

Richten Sie sich ein eigenes Konto ein. Auf das lassen Sie dann Ihr nächstes Gehalt überweisen. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind oder nicht genug verdienen, brauchen Sie ein eigenes Konto für die staatlichen Leistungen.

 

Bleiben die Kinder bei Ihnen und sind Sie bezugsberechtigt, muss auch das Kindergeldkonto geändert werden. Das Formular gibt es im Internet

 

Wenn Sie mit Ihrer "besseren Hälfte" ein gemeinsames Konto haben sollten Sie auf jeden Fall die Bank informieren und den Dispo (soweit er nicht ausgenutzt ist) kündigen. Sonst haften Sie für die zukünftige Überziehung des Kontos mit. Ist mehr Guthaben auf dem Konto als zum Bezahlen der laufenden Kosten (Miete, Strom etc.) notwendig, könnten Sie zwar den notwendigen Unterhalt abheben. Aber Vorsicht: heben Sie zuviel ab, gibt es richtig Ärger!

Scheckkarten oder Kreditkarten, die Ihr(e) Partner(in) auf Ihre Kosten nutzen könnte, sollten Sie sperren.

 

Denken Sie auch daran, dass ggf. Bezahlinformationen in Onlineshops abgelegt sind. Wenn Sie Zugriff haben, sollten diese und am besten das gesamte Kundenkonto gelöscht werden. Sonst hilft nur ein neues Bankkonto.

 

Stellen Sie gleich nach der Trennung einen Antrag auf Sozialleistungen. Wohngeld, Kinderzuschlag, UVG, SGB-II-Leistungen, usw. werden nämlich i.d.R. erst ab Antragstellung bezahlt. Wenn Sie doch nicht anspruchsberechtigt sind oder ausreichend Unterhalt erhalten, können Sie den Antrag jederzeit zurücknehmen.

 

Verträge, die Sie nicht mehr benötigen, sollten ruhend gestellt oder gekündigt werden. So zum Beispiel Handyverträge oder Abos, die Ihr Partner genutzt hat. Bitte warnen Sie ihn aber vor.

 

Beitragsfreie Mitversicherungen können bis zur Rechtskraft der Scheidung bestehen bleiben, fallen für Ihre(n) Ex gesonderte Kosten an, muss geklärt werden ob sie erstattet werden oder die Mitversicherung beendet wird (bitte nicht einfach kündigen).

 

Prüfen und ändern Sie ggf. auch die Bezugsberechtigungen von Versicherungen oder Sparverträgen. Steht dort „Ehegatte“ ist nämlich nach der Rechtsprechung der gemeint, mit dem Sie bei Vertragsschluss verheiratet waren.

 

Auch erbrechtlich besteht Handlungsbedarf, weil das Ehegattenerbrecht erst mit Zustellung der Scheidungsantrages endet.

Kinder

 

Ihre Kinder leiden am meisten unter der Trennung! Zwar wünschen sie sich oft, dass sich die Eltern wieder vertragen und alles wird, wie vorher. Kinder können aber auch mit einer Trennung umgehen, wenn sie nicht für Machtspiele missbraucht werden!

 

Erklären Sie Ihrem Kind, dass Sie sich mit dem anderen Elternteil im Moment nicht mehr vertragen. Trennungen kennt Ihr Kind aus Kindergarten, Schule und Freundeskreis. Vielleicht hat Ihr Kind auch schon selbst die Erfahrung gemacht, dass es manchmal besser ist, sich aus dem Weg zu gehen, als ständig zu streiten.

 

Warum Sie sich getrennt haben, ist nicht wichtig. Wichtig ist nur, dass keine Schuldzuweisungen erfolgen und das Kind nicht bewerten oder Partei ergreifen soll. Sonst zerreißen Sie Ihr Kind auf Dauer.

 

Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass trotz Trennung beide Elternteile für es da sind! Wenn die Kinder bei Ihnen sind, erlauben Sie möglichst viel Kontakte zum anderen, wenn die Kinder beim Partner bleiben, halten Sie engen Kontakt mit ihnen.

 

Und lassen Sie sich von erfahrenen Pädagogen beraten! Ansprechpartner finden Sie im Jugendamt, bei der Diakonie, der Caritas, in Kindergarten/Schule oder fragen Sie uns.

 

Experimente sind gefährlich. Sie haben nur eine Chance im Zuge der Trennung das Vertrauen Ihres Kindes nicht zu verlieren!

 

Erfahrungsgemäß ist es besser, gleich zu Beginn der Trennung verbindliche Vereinbarungen zu Aufenthalt, Umgang und Unterhalt zu schließen. Sie können jederzeit angepasst werden. Ist aber erst einmal ein Streit (meist wegen einer Kleinigkeit ausgebrochen) wird es schwer und oft teuer, den Konflikt zu beenden.

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