Insolvenzrecht - Zurück in eine neue Existenz

"Abgesoffen" heißt nicht ertrunken
"Abgesoffen" heißt nicht ertrunken

Schulden, gelbe Briefe vom Gericht, Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Zwangsversteigerung, Vermögensauskunft ... nichts geht mehr?

 

Doch es geht und wir können Ihnen sagen, wie es geht! Das Insolvenzrecht bietet Ihnen in den meisten Fällen die Möglichkeit eines Neuanfangs. Wir helfen Ihnen dabei.

 

Wichtig ist es, erst einmal einen Überblick zu erhalten und die Probleme zu sortieren. Danach beraten, korrespondieren und verhandeln wir, um eine Insolvenz nach Möglichkeit zu vermeiden. Nur wenn es nicht mehr anders geht, bereiten wir mit Ihnen das Insolvenzverfahren vor und begleiten Sie auch während des Verfahrens.

 

Wir zeigen ihnen auf, wie Sie eine neue - auch selbständige - Existenz in einem Insolvenzverfahren aufbauen können und sich von Ihren Verbindlichkeiten befreien.

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.